Rechtsanwalt Dipl. Jur. Marcel Taskin

Fachanwalt für Steuerrecht

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Kontakt

Telefon : 0049 (0)203 449 866 6

Telefax : 0049 (0)203 449 866 7

E-Mail : kontakt@kanzlei-du.de

Strasse : Von-der-Mark Str. 7

Ort : 47137 Duisburg Meiderich Zentrum

Direkt gegenüber der neuen Sparkasse

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Das Impressum enthält die gesetzlich vorgeschriebene Angaben gemäß § 6 TMG, DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer):

  • Website: www.kanzlei-du.de

Verantwortlich und Kontakt für

die Anwaltskanzlei Taskin ist

  • Herr Rechtsanwalt Marcel Taskin (Redaktion),

  • Von – der – Mark Str. 7, 47137 Duisburg Meiderich

  • Telefon: 02 03 – 44 98 666

  • Telefax: 02 03 – 44 98 667

  • Email: kontakt@kanzlei-du.de

Standort:

Die Kanzlei befindet sich auf der Von – der – Mark Str. 7, 47137 Duisburg Meiderich im Herzen von Duisburg Meiderich auf der beliebten Einkaufsstraße direkt gegenüber der neuen Sparkasse.

Zulassung:

Soweit nichts anderes vorgegeben, sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei in der Bundesrepublik durch die für sie zuständige Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin zugelassen und gehören den Rechtsanwaltskammern ihrer jeweiligen Standorte an:

Für den Standort Duisburg:

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf

Berufsrechtliche Regelungen:

Es gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO

  • Berufsordnung, BORA

  • Fachanwaltsordnung, FAO

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG

  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, EuRAG

Die Texte dieser Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden

Weitere Angaben nach der DL-InfoV:

Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten:

  • Talanx Deutschland AG HDI-Platz 1 30659 Hannover
  • Telefon: +49 511 645-0 Telefax: +49 511 645-4545 E-Mail: info@hdi.de

Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:

  • a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
  • b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
  • c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten

Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält.

Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.

Die Anschrift der alternativen Schlichtungsstellen lauten:

  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25 40479 Düsseldorf

  • Ombudsmann Berlin derzeitige Anschrift: Bundesrechtsanwaltskammer Littenstr. 9 10179 Berlin

Ist die Schlichtung bei einer der beiden alternativen Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.

Hinweis nach Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung

Die Kanzlei Taskin ist nach Maßgabe der »Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten« (ODR-Verordnung) verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze müssen auf ihren Websites einen Link zur Online-Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten (»OS-Plattform«) einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, müssen zudem Ihre E-Mail-Adressen angeben. Die OS-Plattform erreichen Sie unter dem nachfolgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adressen finden Sie weiter oben.

Sonstige Pflichtangaben und rechtliche Hinweise:

Die Daten auf meinem World-Wide-Web Server wurden sorgfältig überprüft. Dennoch kann keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Daten übernommen werden. Etwas Anderes gilt nur wenn der Schaden auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben beruht. Die Haftung für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, ist ausgeschlossen. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marcel Taskin ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

Allgemeine Mandatsbedingungen erhalten Sie bei Beauftragung zur Einsicht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mandatsvertrag, soweit nicht Verbraucher betroffen sind, ist Duisburg (Amtsgericht Duisburg).

Im Falle von wettbewerbsrechtlichen oder vergleichbaren Problemen sowie Domainstreitigkeiten bitten wir Sie, uns zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen

Marcel Taskin Rechtsanwalt & Diplom Jurist

USt.-Identifikationsnummer: DE 253596224

© 2016 Marcel Taskin

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Unterhalt

Das Unterhaltsrecht regelt eine Vielzahl von Situationen, in denen sich nahe stehende Menschen einander finanziell unterstützen müssen, u.a. während einer Trennung von Eheleuten mit Trennungsunterhalt, nach der Scheidung mit nachehelichem Unterhalt, zur Versorgung ehelicher/nicht ehelicher Kinder mit Kindesunterhalt. Sogar zur Unterstützung der bedürftigen Eltern müssen Kinder Elternunterhalt zahlen.

Diese unterschiedlichen Unterhaltsarten sind nicht ohne Weiteres leicht zu überblicken. Insbesondere die Berechnung des Unterhalts sollten Sie einem Anwalt überlassen, damit Sie als Unterhaltsberechtigter Ihren Anspruch vollständig geltend machen können. Als Unterhaltsverpflichteter sollten Sie sich beraten lassen über den Ihnen zustehenden Selbstbehalt, Ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Ausschluss und Kürzung des geltend gemachten Unterhaltsanspruchs und/ oder eine Herabsetzung und zeitliche Befristung.

Sprechen Sie mich an.

Arbeitsvertrag

Insbesondere eine unzureichende Beschreibung der Tätigkeit, Regelungen zur Befristung oder zu Überstunden können ansonsten – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber – zur bösen Überraschung werden.

Abfindung

Das deutsche Recht kennt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem lässt sich eine Abfindung durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber herausschlagen.

Zugewinn

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt, sowohl das Vermögen, das mit in die Ehe gebracht wurde (Anfangsvermögen) als auch das Vermögen, das während der Ehe hinzugewonnen wird (Zugewinn). Am Ende einer Ehe, also bei einer Scheidung oder im Todesfall eines Ehepartners, findet dann der sog. Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der einen niedrigeren oder gar keinen Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet hat, von dem anderen Ehegatten die Hälfte seines Zugewinns fordern kann.

Für weitere Informationen sprechen Sie mich gerne an.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihrer Wahl als Stellvertreter für Sie zu handeln. Sie können festlegen, ob die Vertretung umfassend oder nur in einzelnen Bereichen, wie z. B. bei Bankgeschäften oder in Angelegenheiten der Gesundheit, stattfinden soll. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das Erfordernis einer gesetzlichen Betreuung umgehen und vor allem eine Person Ihres Vertrauens mit Ihrer Vertretung betrauen.

Für weitergehende Informationen sprechen Sie mich einfach an.

Bußgeldverfahren, Auto, Verkehr und Führerschein

Für den Fall eines Bußgeldbescheides läuft eine sehr kurze Frist von zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheides an Sie. Nach Ablauf der Frist kann man gegen den Bescheid nichts mehr unternehmen egal ob er richtig oder falsch ist. Bewahren Sie den Briefumschlag sorgfältig auf. Denn nur so können wir erkennen wann die Frist zu laufen beginnt.

Trennung

Die Trennung eines Ehepaares ist eine zwingende Voraussetzung für eine Scheidung. Scheiden lassen kann man sich nämlich grundsätzlich erst nach Einhaltung eines Trennungsjahres.

Aber wer muss eigentlich aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen? Wie funktioniert eine Hausratsaufteilung? Was passiert mit den gemeinsamen Konten?

Diese und weitere Fragen kläre ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Elternunterhalt

Die Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt ist an andere Voraussetzungen geknüpft als beispielsweise die Verpflichtung zum Kindesunterhalt. Es gelten z. B. andere Selbstbehalte.

Kündigung

Mit der Kündigung erklärt eine der Parteien des Arbeitsvertrages, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Bei der arbeitgeberseitigen Kündigung kommt eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht.

Im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Kündigung gibt es jedoch eine Menge zu beachten.

Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Abmahnung

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um eine Kündigung zu umgehen.

Verkehrsunfallrecht

Die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall ist gar nicht so einfach und gehört in die Hände eines Anwalts, da Sie nur das von der Kfz-Versicherung ersetzt bekommen, was Sie geltend gemacht haben!

Soll z. B. das Auto in der Werkstatt repariert und Reparaturkosten tatsächlich bezahlt oder fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnet werden? Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Was ist der Unterschied zwischen Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand? Was verbirgt sich hier der ominösen 130%-Regelung?

Ich mache gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung für Sie Schmerzensgeld, Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abschleppkosten/Verbringungskosten, Kosten für Sachverständigengutachten/Kostenvoranschlag etc. geltend und hole so das Maximale nach Ihren Wünschen und Vorstellungen heraus.

Sprechen Sie mich einfach an.

Vermögensausgleich

Nach einer Scheidung ist zumeist das Vermögen der Ehegatten aufzuteilen. Hierfür ist entscheidend, in welchem Güterstand die Eheleute leben. Sofern kein besonderer Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) in einem Ehevertrag vereinbart wurde, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, in welchem die meisten Ehepartner leben.

Für weitere Informationen sprechen Sie mich einfach an.

Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub. Häufig wird der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag geregelt, oder er ergibt sich aus einem Tarifvertrag. Ansonsten gilt der gesetzliche Mindesturlaub (geregelt im Bundesurlaubsgesetz, BUrlG).

Ebenso haben Arbeitnehmer außerdem Anspruch auf Bildungsurlaub zur Weiterbildung.

Arbeitszeugnis

Für den Arbeitnehmer ist das Arbeitszeugnis extrem wichtig, da es ihn in der Regel das gesamte Berufsleben begleitet und das berufliche Fortkommen erheblich beeinflussen kann.

Zu unterscheiden sind das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

In der Praxis haben sich eine Reihe von Formulierungen herausgebildet, vor allem um die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu beschreiben, die vordergründig positiv klingen, in Wahrheit aber nicht unbedingt so gemeint sind (»Geheimsprache« in Arbeitszeugnissen).

Ich überprüfe gern Ihr Arbeitszeugnis. Sprechen Sie mich einfach an.

Sorgerecht

Das elterliche Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu. Das bedeutet, dass die Eltern gemeinsam das Recht und die Pflicht haben, sich um die Belange des Kindes zu kümmern.

Selbst bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt es bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann der Entzug des Sorgerechts durch das Familiengericht angeordnet werden.

Für weitere Informationen sprechen Sie mich einfach an.

Kündigungsschutz

Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ebenso kann erweiterter Schutz (Sonderkündigungsschutz) bestehen, etwa wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder eine Gleichstellung vorliegt. Auch während einer Schwangerschaft, kurz nach der Entbindung oder für Mitglieder des Betriebsrates, gelten beispielsweise besondere Regeln des Kündigungsschutzes.

Nach Zugang einer Kündigungserklärung ist es wichtig, schnell zu handeln, da eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht an Fristen gebunden ist. Wird diese verpasst, gilt die Kündigung als wirksam.

Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Kfz-Versicherungsrecht

Hierzu gehören Haftpflichtversicherung, Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung. Wenn es in diesen Bereichen zu einem Streitfall kommt, z. B. Ablehnung des Versicherungsschutzes, Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes etc., rufen Sie mich gerne an.

Scheidung

Wer sich scheiden lassen möchte, muss beim Familiengericht einen Scheidungsantrag stellen.

Wie aber läuft ein Scheidungsverfahren ab? Kann die Ehe auch geschieden werden, wenn ein Ehegatte die Scheidung gar nicht will? Können beide Ehegatten einen gemeinsamen Anwalt beauftragen?

Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kfz-Vertragsrecht

Bei Verträgen rund um Auto und Motorrad ist eine sorgfältige Prüfung wichtig – und zwar, bevor Sie unterschreiben! Dies gilt für Kaufverträge, Leasing- und Finanzierungs-Verträge etc.

Ich helfe Ihnen bei allen Fragen rund um die Gewährleistung, Garantie, Kulanz etc.

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