Meine Kanzlei versteht sich als moderner juristischer Dienstleister. Zu den Dienstleistungen meiner Kanzlei zählen die Rechtsberatung, die außergerichtliche Vertretung, die Vertretung in Prozessen für die Gebiete Zivilrecht und Steuerrecht.
Ich vertrete Sie deutschlandweit vor Gerichten aller Instanzen mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes
- Im Zentrum meiner Tätigkeit befindet sich der mündige Mandant.
Von Anfang an bis in alle Instanzen kläre ich fair und objektiv über die Rechtslage und Erfolgsaussichten unter allen taktischen Gesichtspunkten auf. Hierbei werden selbstverständlich auch die Kosten zu dem erreichbaren Ziel ins Verhältnis gesetzt, damit wir zusammen eine unter wirtschaftlichen Aspekten fundierte Entscheidung für das weitere Vorgehen treffen können.
Denn nur wer umfassend aufgeklärt ist, kann eine eigene Entscheidung treffen. Und diese letzte Entscheidung, ob das Ziel verfolgt werden sollte, kann nach meinem Verständnis der anwaltlichen Tätigkeit der Mandant nur selbst entscheiden.
- Nur wer Risiken kennt, kann diese umgehen, um seine Chancen voll auszuschöpfen.
Auch wenn nur geringe Erfolgsaussichten bestehen, können die vorhandenen Chancen zum Erfolg vollständig ausgenutzt werden. Dass nur geringe Chancen bestehen, muss der Mandant aber wissen, wenn er entscheiden will, ob sich der finanzielle Einsatz lohnt. Entscheidungen über den Kopf des Mandanten werden Sie bei mir nicht erleben.
- Ich nutze jede Chance für Sie!
Ihre Zufriedenheit ist mein oberstes Ziel getreu meiner Unternehmensphilosophie
- Guter Rat gibt Sicherheit!
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum.
Steuerrecht
Nutzen Sie die Vorteile, die Rechtsanwalt Taskin Ihnen in diesem Gebiet anbieten kann. Durch seine steuerliche und juristische Ausbildung kann Rechtsanwalt Taskin für Sie seine steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnisse verbinden und somit gegenüber Behörden und Gerichten das Verfahren so früh wie möglich in eine für Sie günstige Richtung lenken.
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Begleitung und Führung von Einspruchs-, Widerspruchs-, finanzgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie von Betriebsprüfungen
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Steuerstrafverfahren
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Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren bei Maßnahmen der Steuerfahndung
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Vertretung im Erkenntnisverfahren (dem Ermittlungsverfahren nachfolgende gerichtliche Verfahren)
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Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen einschließlich ihrer Erstellung
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Beratung bei steuerlichen Gestaltungsfragen und Optimierungen bei Unternehmensgründungen sowie Vertragsgestaltungen bei geplanten Investitionen
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Beratung bei grenzüberschreitender Besteuerung
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Vermeidung von Doppelbesteuerung Umsatzsteuerliche Fragen, insbesondere innergemeinschaftlicher Warenverkehr, Einfuhrumsatzsteuer und Zölle
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Prüfung von Steuerbescheiden
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Erstellung von Steuererklärungen, Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung nach Absprache durch mich oder durch Koopertionspartner
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Laufende Buchführung und Lohnbuchführung durch Kooperationspartner
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Durchsetzung von Honoraransprüchen einschließlich Honorarklagen
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Beratung und Vertretung bei Steuerberaterhaftung
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle aus dem Bereich Steuerrecht.
Arbeitsrecht
Ich vertrete und berate Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in Duisburg und Umgebung bei folgenden rechtlichen Fragestellungen:
Leistungsübersicht
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Erstellung und Überprüfung Arbeitsvertrag
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Beratung und Vertretung im Falle einer Kündigung einschließlich Führung des Kündigungsschutzprozesses
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Beratung und Vertetung zu Fragen der Abfindung einschließlich steuerlicher Einordnung und Optimierung
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Beratung und Vertretung zu Fragen des Arbeitszeugnisses
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Durchsetzung und Abwehr von Lohnforderungen
Inkasso
Behandeln sie ihre Schuldner wie eine Bank?
Viele Schuldner räumen sich heutzutage einen zinslosen Kredit ein oder zahlen gar nicht. Einige haben sich angewöhnt, erst nach der dritten Mahnung zu zahlen.
Bei der Forderungsbeitreibung sollte von Anfang an der richtige Weg eingeschlagen werden. Die Forderungsbeitreibung beginnt schon bei Vertragsschluss. Bereits hier müssen die Weichen für eine spätere zwangsweise Durchsetzung der Forderung gestellt werden. Dies bedeutet, dass der Vertragsschluss oder der Auftrag und die Konditionen so genau wie möglich beweissicher festgehalten werden. Mag dies auch teilweise etwas aufwendig sein, so ist es in der heutigen Zeit (viele Profischuldner) unumgänglich.
Kosten
Grundsätzlich muss der Schuldner auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts erstatten. Dies gilt auch für die Kosten, die durch eine Ratenzahlungsvereinbarung entstehen. Auch in diesem Bereich richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Kosten müssen zunächst vom Auftraggeber, sprich von Ihnen verauslagt werden. Die Gebührenhöhe richtet sich hier maßgeblich daran aus, welche Leistung der Auftraggeber wünscht. So können die Rechnungen ungeprüft für die Einleitung des außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens (Mahnverfahren) übernommen werden. Hierfür kann ich Ihnen, bei entsprechendem Auftragsvolumen günstige Pauschalvereinbarungen anbieten. Soweit die Forderung auch überprüft werden soll (Berechtigung, Durchsetzbarkeit, sonstige Risiken) oder andere Druckmittel, die sich aus dem bisherigen Verhalten des Gegners ergeben, genutzt werden sollen, richten sich die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit nach dem Rahmen, den das RVG anbietet. Über die Höhe der Kosten werden Sie selbstverständlich auf Wunsch vorab informiert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Leistung nach Zeitaufwand abzurechnen (siehe auch das Konzept Zeitbausteine).
Dienstleistungen der Kanzlei
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Forderungsbeitreibung und Abwehr einschließlich außergerichtliche Mahnverfahren
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Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
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Telefoninkasso
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Schuldnerauskünfte einschließlich Vermögensauskunft (Bonitätsprüfung)
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Vertretung bei Insolvenz des Schuldners einschließlich Forderungsanmeldung, Teilnahme an Gläubigerversammlungen
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Aushandeln von Zahlungsvereinbarungen (z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen) für Gläubiger und Schuldner
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Elektronischer Mahnbescheid
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Zwangsvollstreckung
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Lohn- und Gehaltspfändung
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Zwangsversteigerung
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Sicherungshypotheken
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Mietinkasso
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Strafanzeige, unter anderem wegen Betruges oder falscher Vermögensauskunft (Eidesstattlicher Versicherung)
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Schuldenbereinigung, Stoppen der Zinsfalle für Schuldner einschließlich Nullvergleich
Für den Fall, dass ein Kunde nicht zahlt, übernimmt Rechtsanwalt Taskin die außergerichtliche Forderungsbeitreibung einschließlich Telefoninkasso und leitet fließend in das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren über. Oft bietet das Verhalten des Schuldners aber auch eine Angriffsfläche, die als Druckmittel verwertet werden kann. So kommt es vor, dass sich Schuldner mit ihrem Verhalten bei / durch Auftragserteilung strafbar machen oder gegen Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO), des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH Gesetzes (GmbHG) usw. verstoßen. Soweit man den Schuldnern ihr rechtswidriges bzw. strafrechtliches Verhalten verdeutlicht und die Konsequenzen aufzeigt, sind viele Schuldner bereit, einzulenken.
Alleine schon der Umstand, dass die Schuldner von einem Anwalt angeschrieben werden, bewirkt oft die Bereitschaft, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Denn bisher wurden sie nur von ihrem Auftragnehmer, also von Ihnen, in Anspruch genommen. Mit der Einschaltung des Anwalts merken die Schuldner "jetzt wird es ernst".
Oft scheitert es auch daran, dass der Schuldner den Betrag nicht auf einmal bezahlen kann. In diesem Fall vereinbare ich für Sie günstige Ratenzahlungsvereinbarungen.
Gute Gründe für die zwangsweise Durchsetzung von Forderungen
Der wichtigste Grund: Sie haben eine gute Leistung erbracht. Hierfür müssen Sie auch entlohnt werden. Durch aktives Forderungsmanagement sichern Sie Ihre Liquidität. Aktiv meint, Sie und nicht Ihr Schuldner bestimmt, wie und wo es lang geht. Andernfalls warten Sie darauf, bis Ihr Schuldner gnädigerweise zahlt.
Auch bei sensiblen oder großen Auftraggebern ist es wichtig, seine Forderung konsequent durchzusetzen. Nur so wird man Sie ernst nehmen. Forderungsmanagement muss nicht unfreundlich oder aggressiv beginnen. Ich entwickele mit Ihnen auch ein Konzept wie man A (wichtige / große Kunden), B (gelegentliche, langfristige Kunden), C (Einmalkunden) Kunden anfasst. Das Konzept wird dann in Ihr betriebliches Forderungsmanagement eingearbeitet. Erst, wenn alle Stricke reißen, kommen Sie zu mir. Dies ist dann auch die für Sie kostengünstigste Regelung.
Sie sind keine Bank!
Gewährt Ihre Bank Ihnen gerne einen zinslosen Kredit? Nur wenn Sie Ihre Forderungen nicht unhöflich, aber konsequent verfolgen, bleiben Sie liquide. Dann werden alle Ihre Kunden davon überzeugt sein, dass Sie eine gute Leistung erbracht haben. Denn jeder weiß, eine gute Leistung kostet was, eine schlechte kostet nichts. Viel wichtiger ist noch, dass Sie durch ein schlechtes Forderungsmanagement Kunden anziehen, die nicht oder nur schleppend zahlen wollen. Es wird sich schnell herumsprechen, dass man bei Ihnen kostenlos Leistungen in Anspruch nehmen kann. Außerdem werden Sie als Geschäftsfrau- oder mann nicht ernst genommen. Die Zinsverluste und Forderungsausfälle können Sie, da Sie keine Bank sind, nicht verkraften.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle aus dem Bereich Inkasso.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Unfallschadenregulierung einschließlich der Abwicklung möglicherweise bestehender Ordnungswidrigkeiten - Verfahren. Zusätzlich helfen wir Ihnen bei Problemen mit Autokauf und Autoreparatur gerne weiter. Profitieren Sie auch auf diesem Gebiet von der Erfahrung, die ich durch meine Tätigkeit als Dozent für den juristischen Nachwuchs habe. Durch die Zusammenarbeit mit Sachverständigengutachtern kann Ihr Fall effizienter bearbeitet werden..
Nur ein Anwalt berät objektiv und interessengerecht!
Nur wer sich an einen Anwalt wendet, wird objektiv und interessengerecht beraten. Angebote von der gegnerischen Versicherung berücksichtigen nur die Interessen der anderen Seite. Den Geschädigten gehen hierbei oft Teile Ihrer Ansprüche verloren, weil Sie hierauf nicht hingewiesen werden. Auch Sachverständigengutachten der gegnerischen Versicherung sind einseitig zum Vorteil der Haftpflichtversicherung ausgearbeitet. Die Mitberücksichtigung von Stundensätzen freier Werkstätten anstatt dem Ansatz von Stundensätzen fachgebundener Markenwerkstätten ist hier nur ein Beispiel. Auch von der Beauftragung einiger großer Sachverständigen Organisationen muss dringend abgeraten werden. Auf Grund von Beteiligungen der Versicherungswirtschaft an diesen Organisationen fallen diese Gutachten immer zu Gunsten der Versicherungen aus. Am besten man wendet sich direkt an einen Anwalt und einen unabhängigen Sachverständigen.
Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Verfahren (Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße usw.) sowie Fahrerlaubnisrecht (Entzug der Fahrerlaubnis, Führerschein - Entzug Fahrverbote) muss so früh wie möglich taktisch richtig gehandelt werden. Sie haben ein Bußgeld (Bussgeld), also einen Bußgeldbescheid bekommen, wir helfen Ihnen weiter.
Insbesondere bei festgestelltem Alkohohl -, Drogen (Cannabis -, Haschisch, Marihuana, harte Drogen) Konsum besteht dringender Handlungsbedarf. Sobald es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zum Drogentest kommt und der vorgenommene Schnelltest positiv ist, kommt die Maschinerie in Gang. Ein THC Gehalt von 1 ng stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommen Ausfallerscheinungen dazu, so sind zusätzlich Straftatbestände erfüllt. Wird eine Blut- oder Urinprobe entnommen, so werden diese auch auf die Abbauprodukte von THC (11-OH – THC, THC COOH) hin untersucht. Hieraus wird dann der so genannte CIF = Cannabis Influence Factor ermittelt. Dies geschieht oft unbemerkt, will heißen, der potenzielle Beschuldigte, der im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde (vielleicht auch nur wegen Verdacht auf Alkoholkonsum), merkt hiervon nichts. In den Werten kann abgelesen werden, wie häufig konsumiert wird. Sollten die Werte entsprechend hoch sein, so bekommt man dann irgendwann zusätzlich von der "Führerscheinbehörde" Straßenverkehrsbehörde Post, die die Absicht ankündigt, den Führerschein zu entziehen.
Auch wer nichtsahnend in anderen Zusammenhängen (z.B. Fußballspiel) mit harten Drogen erwischt wird oder bei dem harte Drogen im Blut festgestellt werden, muss mit Sanktionen rechnen. Schon bei Besitz geringer Mengen wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. Der weit verbreitete Glaube, der Besitz zum Eigenkonsum sei nicht strafbar, ist falsch. In der Regel wird bei kleineren Mengen, die zum Eigenverbrauch bestimmt sind, das Verfahren jedoch eingestellt.
Von der Einstellung des Verfahrens (bei harten und weichen Drogen) oder davon, dass es überhaupt ein Verfahren gegeben hat, bekommt der Beschuldigte teilweise gar keine Kenntnis. Das Nachspiel gibt’s dann mit der Straßenverkehrsbehörde (Führerscheinstelle). Diese bekommt nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft immer eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens und einen entsprechenden Aktenauszug. Dadurch bekommt die Führerscheinstelle vom Konsum / Besitz der Drogen Kenntnis und überprüft die Fahreignung. Dies endet dann oft, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, im Entzug der Fahrerlaubnis.
Daher sollte man sich umgehend professionelle Hilfe suchen. Hier kann nur ein Anwalt objektiv beraten und die Interessen des Mandanten vertreten. Ohne anwaltliche Mithilfe sollten keine Einlassungen abgegeben werden. Man sollte also besser gar nichts aussagen. Denn hieran wird man nachher festgehalten. Nur selten sind Korrekturen möglich.
Informieren Sie sich auch unter:
- https://www.bussgeld-info.de
Haben Sie ein Montagsauto gekauft oder verkauft? Auch hier helfen wir Ihnen weiter. Eigentlich gehört der Autokauf und die Autoreparatur zum Kaufrecht und zum Werkvertragsrecht. Da das Auto aber einen Bezug zum Verkehr hat, wird dieser Bereich zum Beispiel auch bei der Rechtsschutzversicherung mit zum Verkehrsrecht gezählt. Wir helfen Ihnen weiter bei
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Autokauf, Mängeln, Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz
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Autoreparatur, Fristsetzung, Nacherfüllung, Mängelrüge, Widerruf,
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Inkasso, Kaufpreis, Einzug von Forderungen aus Rechnungen, Abwehr von unberechtigten Forderungen
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle im Bereich Verkehrsrecht, Autokauf und Autoreparatur..
Ganzheitliche Betreuung von Privatkunden und Firmen Holismus
Unser Anliegen ist es, Ihnen auf die beste und wirkungsvollste Weise zu helfen. Wir gehen manchmal auch ungewöhnliche Wege, wenn es nicht anders geht, auch Umwege. Wenn wir Ihnen nicht helfen können, finden wir gemeinsam den Kollegen, der Ihre Aufgabenstellung juristisch umsetzen kann. Ich verstehe mich als Ihr Hausanwalt. Wenn Sie schon länger bei mir Mandant oder Mandantin sind, kenne ich Sie gut. Ansonsten dient gerade auch die erste Beratung dazu, genau zu erkennen, welche Ziele und Wünsche Sie haben und wie und durch wen diese am besten umgesetzt werden. Der finanzielle Einsatz lohnt sich immer.
Wir freuen uns auf Sie.
Familienrecht und Erbrecht
Familienrecht und Erbrecht
In diesem Bereich führe ich für Sie Ehescheidungen und Vermögensauseinandersetzungen streitig und einvernehmlich durch. Außerdem berate ich Sie in Scheidungsfolgesachen wie beispielsweise Unterhalt (Ehegatte und Kinder), Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
Leistungsübersicht
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Beratung in Fragen des ehelichen Güterrechts und Gestaltung entsprechender Eheverträge unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen
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Durchführung von Ehescheidungen - Vermögensauseinandersetzung
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Beratung und Vertretung in Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt), Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich
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Entwurf von Testamenten und sonstigen letztwillentlichen Verfügungen
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Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
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Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Scheidungsfolgenvereinbarung
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Teilung der Haushaltsgegenstände
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Vertragsrecht
Auch Unternehmer sollten in diesem Bereich rechtzeitig Vorsorge treffen. Schnell tritt doch der Fall ein, dass man sich auseinander gelebt hat und scheiden lassen will. Hiernach bestehen für jeden Ehegatten Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Sollte dieser Zugewinn in der Wertsteigerung eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung (GmbH Anteil) liegen, so kann der Ehepartner Wertersatz verlangen. Dieser Wertersatz ist in Geld geschuldet. Insoweit die Mittel im Unternehmen gebunden sind, bleibt dann meist nichts anders übrig, als die Beteiligung oder das Unternehmen zu verkaufen. Hier kann durch einen Ehevertrag rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Insbesondere bei ausländischem Recht muss der Ehevertrag so gestaltet werden, dass er auch im jeweiligen Herkunftsland des Ehepartners gültig ist. Denn es besteht die Möglichkeit, dass das Güterrecht des Herkunftslandes Anwendung findet. So besteht beispielsweise auch in der Türkei nach türkischem Recht quasi ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Die Anwendung türkischen Rechts muss daher bei der Ausgestaltung des Ehevertrages berücksichtigt werden.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg-Meiderich Zentrum Fälle im Bereich Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Ehevertrag und Testament).
Unternehmen
Profitieren Sie als Unternehmer auf diesem Gebiet von der Erfahrung, die Rechtsanwalt Taskin aufgrund seiner Tätigkeit für die wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seit Beginn der Ausbildung zum Steuerfachangestellten 1995) sowie für verschiedene Lehrstühle der Ruhr-Universität Bochum sammeln konnte. Rechtsanwalt Taskin kennt die betriebswirtschaftlichen Abläufe und Notwendigkeiten in einem Unternehmen. Er kann seine juristischen Kenntnisse mit seinen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen verbinden. So setzt er juristische Aufgabenstellungen unter Beachtung von betriebswirtschaftlichen sowie steuerlichen Aspekten um, damit ein möglichst optimales Ergebnis erzielt werden kann.
Rechtsanwalt Taskin berät und vertritt Sie von A wie Erstellung von AGB und Arbeitsrecht über F wie Forderungsbeitreibung (Inkasso) und V wie Vertragsgestaltung bis Z wie Zwangsvollstreckung. Dabei wird immer der betriebswirtschaftlich sinnvollste Weg ins Visier genommen.
So gilt bei Vertragsgestaltungen und sogenannten "Steuersparmodellen":
Nur was sich betriebswirtschaftlich lohnt ist auch steuerlich sinnvoll.
Bekanntestes Beispiel für steuerliche Fehlplanungen sind die Käufe von Bauruinen in Ostdeutschland, teilweise auch durch Prominente (Thomas Gottschalk und Günther Jauch / Quelle Focus 1997 Nr. 48, Beliebte Steuersparmodelle). Die Anleger wurden geködert mit Abschreibungsmöglichkeiten in den ersten 10 Jahren bis zu 100 % (50 % im ersten Jahr). Leider wurden jedoch keine entsprechenden Mietgewinne realisiert. Wer 100,00 € ausgibt, davon 45 % steuerliche Rückflüsse realisiert, hat immer noch 55 € ausgegeben. Wenn es sich dann um eine Schrottimmobilie handelt, sind im schlimmsten Fall die 55 € aus der eigenen Tasche weg. Schlimm für uns alle als Steuerzahler, dass wir die Schrottimmobilie mit 45 € mitfinanzieren. Ein weiterer bekannter Fall einer fehlerhaften strategischen Ausrichtung ist sicher der Fall des Postchefs Zumwinkel oder auch der von Uli Hoeneß.
Ihr Anwalt kennt den richtigen Weg.
Bitte beachten Sie auch die Ausführungen im Familienrecht zur Notwendigkeit von Eheverträgen. Gerade als Unternehmer sollte man in diesem Bereich rechtzeitig vorsorgen.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, arbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum für Unternehmen.
Steuerstrafrecht
Frühzeitiges Handeln ist oberstes Gebot.
Nutzen Sie die Vorteile, die Rechtsanwalt Taskin Ihnen in diesem Gebiet anbieten kann. Durch seine steuerliche und juristische Ausbildung kann Rechtsanwalt Taskin für Sie seine steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnisse verbinden und somit gegenüber Behörden und Gerichten das Verfahren so früh wie möglich in eine für Sie günstige Richtung lenken.
Gegenüber Mitarbeitern von Behörden ist hierbei oft die juristische Komponente zu verdeutlichen, da diese keine klassische juristische Ausbildung durchlaufen haben. Da die Finanzverwaltung ein Massengeschäft ist, bleibt den Mitarbeitern meistens für die Einarbeitung in die juristische Sicht der Dinge keine Zeit.
Gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaft kann gezielt die steuerliche und wirtschaftliche Komponente des Falles klar- und richtig gestellt werden.
Derjenige, der von einem Steuer – Strafverfahren betroffen ist, muss schnell und so früh wie möglich handeln. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht kann, bei entsprechender Mitwirkung des Steuerpflichtigen, das Verfahren oftmals gegen eine Geldauflage eingestellt werden.
Auch im allgemeinen Strafrecht ist es wichtig, so früh wie möglich schon im Ermittlungsverfahren zu reagieren. Denn die Statistik zeigt insgesamt, dass, wenn es zu einer Anklage kommt, auch eine Verurteilung erfolgen wird. Nach einer Anklage kommt es in rund 77 % aller Fälle zu einer Verurteilung. 20 % der Verfahren werden dann noch durch das Gericht eingestellt. Nur in rund 3 % aller Fälle endet das Verfahren mit einem Freispruch. Einstellung bedeutet in diesem Stadium des Verfahrens, dass das Verfahren nicht weiter verfolgt wird. Die bisherigen Kosten einschließlich der Anwaltskosten muss der Angeklagte jedoch selbst bezahlen. Es erfolgt zwar ein Eintrag im Bundeszentralregister, nicht jedoch in Führungszeugnissen für Private oder Behörden. Im Gegensatz hierzu gelangen bei der Staatsanwaltschaft nur 25 % aller jährlichen Eingänge zur Anklage bzw. zum Strafbefehl. Die restlichen 75 % erledigen sich durch Einstellung (mit und ohne Auflage) oder in sonstiger Weise. (Quelle: Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen zur Strafverfolgung 2006, Pressestelle des Justizministeriums).
Diese Gelegenheit sollte man nicht verstreichen lassen.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum Fälle aus dem Bereich Steuerstrafrecht.
Privates Baurecht
Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten des privaten Baurechts. Ich berate und vertrete Sie bereits im Vorfeld von Bauvorhaben, aber selbstverständlich auch nach Fertigstellung des Bauprojektes, insoweit hier Mängel oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen.
Die Schwerpunkte der Beratung und Vertretung bilden:
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Bauvertrag einschließlich Bauträgervertrag unter Berücksichtigung der Bauträgerverordnung sowie der Maklerverordnung (MaBV)
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Der Mangel des Werks
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Baumängel und Privatgutachten
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Gewährleistungsrechte (Mängelrechte/Mängelhaftung) einschließlich Klage des Bauherrn und Verteidigung gegen Klage des Bauherrn nach VOB und BGB.
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Die Verantwortung des Unternehmers im Ausführungsstadium nach VOB und BGB
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Die Abnahme der Bauleistung
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Mängelansprüche nach Abnahme
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Selbständiges Beweissicherungsverfahren und Privatgutachten
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Handwerkerlohnklage (Werklohnklage) und außergerichtliches Inkasso
Zu meinen Mandanten gehören sowohl die Bauherren, aber auch Bauunternehmer sowie Architekten, Immobilienmakler und Handwerker sämtlicher Branchen.
Ich vertrete Sie sowohl vor den ordentlichen Gerichten, aber auch in Schiedsverfahren, soweit eine Durchführung von Schiedsverfahren im Vertrag vorgesehen ist. Beachten Sie hierzu bitte meine besondere Rubrik „Schiedsverfahren“. Gerne können hier anonymisierte Referenzen übersendet werden. Ich stehe Ihnen durch meine Erfahrung in Schiedsverfahren selbstverständlich auch als möglicher Schiedsrichter zur Verfügung.
Eine Beratung und Vertretung im öffentlichen Baurecht können wir durch Kooperationspartner sicherstellen.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, bearbeitet als Anwalt in Duisburg-Meiderich Zentrum Fälle im Bereich privaten Baurechts.
Freie Berufe
Wir übernehmen für
Ärztinnen und Ärzte , Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfer/innen, Kollegen und Kolleginnen aller Praxis / Kanzleigrößen
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das Inkasso (Forderungseinzug)
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Vertragsgestaltung
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strafrechtliche Vertretung
Außerdem beraten wir zu Haftungsfragen:
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Steuerberaterhaftung
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Arzthaftung
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Rechtsanwaltshaftung
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Sozietäthaftung
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Scheinsozietät
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Scheinpraxisgemeinschaft
Ebenfalls beraten wir sie zu allen Fragestellungen sowohl in der Stellung als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer.
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Schiedsverfahren
Wir setzen Ihre Rechte auch im Schiedsverfahren durch, das in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) als besonderes Verfahren vorgesehen ist. Auch hier erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel. Ich lasse den Titel für Sie beim zuständigen Oberlandesgericht anerkennen und für vollstreckbar erklären.
Rechtsanwalt Taskin war als Parteivertreter bereits in mehreren wirtschaftsrechtlichen Verfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der DIS tätig. Rechtsanwalt Taskin führte Verfahren unter Beteiligungen von großen internationalen Konzernen und mittelständischen Unternehmen (Streitwerte: 280.000,00 bis 1.100.000,00 €) einschließlich rechtlicher Fragestellung zu Memorandum of Understanding (MoU) und Letter of Intent (LoI). Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne anonymisierte Referenzen.
Rechtsanwalt Dipl. – Jur. Marcel Taskin, Anwalt in Duisburg Meiderich Zentrum.
Allgemein
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in allen anderen juristischen Fragen weiter. Durch unsere Kooperationspartner (Rechtsanwälte, Steuerberater) decken wir hier ein breites Spektrum ab. Bitte sprechen Sie uns einfach an.